03.01.2022 - Ab dem 01.01.2022 werden sämtliche Abnahmestellen der zum KBV gehörenden abwassertechnischen Anlagen mit Strom versorgt, der zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt (Ökostrom).
Erneuerbare Energien im Sinne des neuen Versorgungsvertrages sind beispielsweise Wasserkraft, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie und Energie aus Biomasse. Die Herkunft des gelieferten Stroms ist dabei eindeutig auf identifizierbare Quellen zurückführbar. Eine Doppelvermarktung des gelieferten Ökostroms über Ökostromgütesiegel und/oder -zertifikate ist ausgeschlossen.
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