Paradigmenwechsel bei der Klärschlammentsorgung

15.01.2018 - Im Laufe des Jahres 2017 traten zwei rechtliche Regelungen in Kraft, die erhebliche Auswirkungen auf die künftige Klärschlammentsorgung haben. Zum einen wurde die geänderte Düngeverordnung am 02. Juni 2017 wirksam, zum anderen trat die neue Klärschlammverordnung am 03. Oktober 2017 in Kraft.

Aufgrund der Neufassung dieser beiden Verordnungen ist die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung für unsere größeren Anlagen in Zukunft nicht mehr erlaubt. Außerdem bewirken die Änderungen ganz erhebliche weitere Einschränkungen für sämtliche Kläranlagen. Dadurch ist auch für unsere kleineren Kläranlagen eine direkte landwirtschaftliche Verwertung künftig nicht mehr gesichert möglich und nicht mehr wirtschaftlich.

Weiterhin wurde der Absatz des qualitätsgesicherten Klärschlammkomposts erheblich eingeschränkt und dadurch nahezu unmöglich. Aufgrund der rechtlichen Änderungen und der damit verbundenen Auswirkungen musste die Kompostierung Beuerbach Ende 2017 geschlossen werden.

Ab dem Jahr 2018 wird ein großer Teil des anfallenden Klärschlamms in die thermische Klärschlammentsorgung (Verbrennung) abgegeben. Ein kleiner Teil des Klärschlamms wird in der Vererdungsanlage der Kläranlage Wirbelau entwässert und gespeichert. Für die Entsorgung dieses Klärschlamms bestehen mehrere Entsorgungsmöglichkeiten.

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